Gut zu wissen: zu verbrauchen bis ... oder mindestens haltbar bis ... was ist was?

Äpfel brauchen keine MDH-Angabe
Heike Nedo
Es gibt auf Lebensmittelmitteln verschiedene Angaben zur Haltbarkeit. Am häufigsten ist das MHD, das Mindesthaltbarkeitsdatum. Da steht dann: "Mindestens haltbar bis Datum xyz". Das bedeutet, dass dieses Lebensmittel in ungeöffnetem Zustand mindestens bis dahin haltbar ist. Wichtig dabei sind die Worte "mindestens" und "ungeöffnet". In geöffnetem Zustand müssen die meisten Lebensmittel schnell verbraucht werden. Noch original verschlossen halten sich viele Lebensmittel noch länger als das MDH angibt. Ebenso wichtig ist dabei, dass das Produkt richtig transportiert und gelagert wird. Denn neben dem MHD können auch noch Angaben stehen, bei welcher Kühltemperatur das MDH gilt. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist es Ihre Entscheidung, ob Sie das Produkt wegwerfen oder noch probieren. Die meisten sind dann immer noch in Ordnung.
Neben dem MDH gibt es auf einigen Waren
die Angabe: "zu verbrauchen bis ...". Das sind Lebensmittel, welche sehr schnell schlecht werden. Frisches Geflügel- oder Hackfleisch sind solche Beispiele. Nach Ablauf des angegebenen Datums dürfen Sie nicht mehr verzehrt werden. Ihr Verzehr ist dann gesundheitsgefährdend.
Die dritte Kategorie sind solche Lebensmittel, auf denen beide Angaben fehlen dürfen. Das sind zum Beispiel Äpfel, Apfelsinen, also überhaupt ungeschältes Obst und Gemüse, einige alkoholische Getränke, Zucker, Salz und auch Kaugummi. Alle Backwaren, die für den Verzehr innerhalb von 24 Stunden gedacht sind, brauchen auch weder die Angabe "zu verbrauchen bis" noch ein Mindesthaltbarkeitsdatum.

Aber selbst der Imker, der seinen Honig direkt an seine Kunden verkauft, sollte neben der Mengenangabe, seiner Anschrift und der Bezeichnung des Honigs ein MDH angeben. Üblich sind dann ein oder zwei Jahre, obwohl Honig praktisch unbegrenzt haltbar ist.

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