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Äpfel brauchen keine MDH-Angabe Heike Nedo |
Neben dem MDH gibt es auf einigen Waren
die Angabe: "zu verbrauchen bis ...". Das sind Lebensmittel, welche sehr schnell schlecht werden. Frisches Geflügel- oder Hackfleisch sind solche Beispiele. Nach Ablauf des angegebenen Datums dürfen Sie nicht mehr verzehrt werden. Ihr Verzehr ist dann gesundheitsgefährdend.
Die dritte Kategorie sind solche Lebensmittel, auf denen beide Angaben fehlen dürfen. Das sind zum Beispiel Äpfel, Apfelsinen, also überhaupt ungeschältes Obst und Gemüse, einige alkoholische Getränke, Zucker, Salz und auch Kaugummi. Alle Backwaren, die für den Verzehr innerhalb von 24 Stunden gedacht sind, brauchen auch weder die Angabe "zu verbrauchen bis" noch ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Aber selbst der Imker, der seinen Honig direkt an seine Kunden verkauft, sollte neben der Mengenangabe, seiner Anschrift und der Bezeichnung des Honigs ein MDH angeben. Üblich sind dann ein oder zwei Jahre, obwohl Honig praktisch unbegrenzt haltbar ist.
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